Energiepauschale

J-Tax Aktuelles Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht einmalig eine steuerpflichtige/sv-freie Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € vor.
Diese sogenannte Energiepreispauschale (EPP) wird mit der Lohnsteueranmeldung für August verrechnet, sodass Sie weniger Lohnsteuer abführen und im September diesen Betrag an Ihre Arbeitnehmer auszahlen können.

Wir werden die EPP grundsätzlich für alle Beschäftigungen im ersten Dienstverhältnis berechnen.

Für alle Beschäftigten, die ggf. noch weitere Arbeitgeber haben, benötigen wir bitte eine Bestätigung, dass es sich bei Ihnen um das 1. Dienstverhältnis handelt (siehe hierzu das Muster im Anhang).

Hierunter fallen bspw.:

  • Minijobber,
  • Rentner,
  • Mitarbeiter in Elternzeit ohne Anspruch auf Elterngeld, aber auch
  • nebenberuflich Selbständige, welche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer leisten.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass jedem (im 1. Dienstverhältnis stehenden) Mitarbeiter diese Energiepreispauschale zusteht, sodass hier keine Auswahl von Mitarbeitern vorgenommen werden kann.

Wenn sich unter diesen Personen Mitarbeiter befinden, welche bei einem anderen Arbeitgeber hauptberuflich angestellt sind, lassen Sie das Dokument bitte nicht ausfüllen.

Bei Fragen zum Thema Energiepreispauschale wenden Sie sich gern an uns.


Wir beantworten Ihre Anfragen gern.

Einige Informationen benötigen wir vorab. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus, so haben wir eine Vorstellung von Ihrem Anliegen.

Wir bemühen uns stets um kurzfristige Rückmeldungen.

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