Grundsteuer

J-Tax Aktuelles Immobilien Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Informationen richten sich an alle Immobilienbesitzer:

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu muss jeder Immobilienbesitzer in diesem Jahr eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückswerts jeder Immobilie abgeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie privat/gewerblich genutzt oder vermietet wird.

Die Steuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen.

Unser Rat – Bereiten Sie sich schon jetzt vor

Sie werden voraussichtlich zwischen Januar und Juni 2022 vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Hauptfeststellung erhalten, der Sie vermutlich innerhalb einer Frist von einem Monat nachkommen müssen. Wichtig: Auch wenn Sie keine Aufforderung erhalten, sind Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.

Die Übermittlung der Feststellungserklärung der einzelnen Immobilien können Sie selbst über ELSTER mittels eigenem Elster-Zertifikat vornehmen.

Unser Service

Gerne übernehmen wir für Sie die korrekte Wertermittlung Ihres/r Grundstücks/e. Des Weiteren erstellen wir für Ihr/e Grundstück/e die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übertragung an das Finanzamt unter Beachtung der Fristen.

Da wir diesen Service für eine Vielzahl von Mandanten anbieten und zu diesem Zwecke den Mitarbeitereinsatz planen müssen, bitten wir Sie uns bis zum 30.04.2022 mitzuteilen, ob und für wie viele Ihrer Grundstücke wir die Bewertung und Übermittlung vornehmen sollen.

Bei Fragen zum Thema Grundsteuer wenden Sie sich gern an uns.


Wir beantworten Ihre Anfragen gern.

Einige Informationen benötigen wir vorab. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus, so haben wir eine Vorstellung von Ihrem Anliegen.

Wir bemühen uns stets um kurzfristige Rückmeldungen.

Kontaktanfrage

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